In der evangelischen Kirche ist die kirchliche Trauung eine „Segenshandlung anlässlich einer Eheschließung“ – kein Sakrament wie in der katholischen Kirche. Um evangelisch heiraten zu können, muss ein Partner Mitglied der evangelischen Kirche sein.
Der gewünschte Termin sowie der Ort für die kirchliche Trauung – in der Regel eine Kirche - sollte frühzeitig mit dem/der gewünschten Pfarrer*in abgesprochen werden, ebenso auch alle Fragen der Gestaltung des Gottesdienstes (z.B. Musik).
Wer nicht an seinem/ihrem Wohnort heiraten möchte, sollte sich vom zuständigen Pfarramt am Wohnort einen sog. Entlass-Schein besorgen, der aber in jedem Fall ausgestellt wird.
Weitere Infos zur kirchlichen Trauung sowie eine Broschüre zum Download finden Sie auf der Internet-Seite unserer Landeskirche (Hier klicken).
In der pfälzischen Landeskirche sind gleichgeschlechtliche mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt und können in jeder von ihnen gewünschten Kirche getraut werden. Wenn ein*e Pfarrer*in die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares nicht durchführen möchte, sorgt der/die Dekan*in dafür, dass die Trauung stattfindet.